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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.02.2004

11 K 237/00

Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 12 Nr. 1 S. 2

Fundstellen:
EFG 2005, 111

Streitig ist, ob ein im Veranlagungszeitraum 1991 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) geltend gemachter Werbungskostenüberschuss mangels Einkunftserzielungsabsicht keine Berücksichtigung finden [...]
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