Die Klägerin zu 2 (künftig: die Klägerin) ist Aktionärin der Beklagten, die durch Verschmelzung im Wege der Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG ) aus der T. AG und der F. K. AG H.-K. (im folgenden: K. AG) hervorgegangen ist. [...]
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