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VGH Bayern - Entscheidung vom 05.08.2003

22 B 00.2918

Normen:
WHG § 2 Abs. 1
WHG § 15 Abs. 1
WHG § 16 Abs. 1
WHG § 16 Abs. 2
WHG § 37 Abs. 2 Nr. 1
BayWG Art. 96 Abs. 1
BayWG 1907 Art. 207
VwZVG Art. 29 Abs. 3 Satz 2
VwZVG Art. 31 Abs. 2

Fundstellen:
UPR 2004, 40

Die Kläger betreiben am Premer Mühlbach (Landkreis Weilheim-Schongau) eine Reihe von Wassertriebwerken. Das dafür benötigte Wasser wird seit Jahrhunderten mittels eines in der Gemeinde Halblech, Ortsteil Küchele [...]
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