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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.12.2003

22 ZB 03.3011

Normen:
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 4 Abs. 1
GG Art. 4 Abs. 2
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 3 Abs. 2
BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BImSchG § 24 Satz 1
BImSchG § 25 Nr. 2
TA Lärm Nr. 6.1
BayImSchG Art. 13 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 829

I. Die klagende Gemeinde wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Anordnung, mit der das nächtliche Zeitschlagen einer von ihr betriebenen Kirchturmuhr untersagt wird. Die vom Rathaus aus gesteuerte [...]
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