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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.07.2003

14 A 1729/02

Normen:
LAbfG NRW § 5 Abs. 1, 8
Emscher Genossenschaftsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 7

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 98

Die behauptete grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) kommt der Rechtssache nicht zu. Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage aufwirft und zu erwarten [...]
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