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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.02.2003

9 A 2355/00

Normen:
StrReinG NRW § 3 Abs. 1
KAG NRW § 6 Abs. 1
KAG NRW § 6 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2003, 914
NVwZ-RR 2004, 68

Der Kläger ist u.a. Eigentümer des insgesamt 8,6525 ha großen Flurstücks 276. Auf diesem befindet sich seine landwirtschaftliche Hofstelle. Die Beklagte zog den Kläger zu Straßenreinigungsgebühren für das Flurstück [...]
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