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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.09.2003

1 A 1069/01

Normen:
LBG NRW § 45 Abs. 1 Satz 1
LBG NRW § 45 Abs. 3
LBG NRW § 194

Fundstellen:
DVBl 2004, 331

Der Kläger, Hauptbrandmeister im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der beklagten Stadt, wurde nach dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden und längerer Fehlzeiten sowie Erstellung eines dauernde [...]
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