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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 12.09.2003

1 ME 212/03

Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
BauGB § 36 Abs. 2 S. 3
BauGB § 245b
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
GG Art 28 Abs. 2 S. 1
NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 74 Abs. 1
NGO (Gemeindeordnung Niedersachsen) § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
NordÖR 2004, 44
NuR 2004, 119
NVwZ-RR 2004, 91
ZfBR 2004, 289

Mit der angegriffenen Verfügung vom 3. März 2003 ersetzte der Antragsgegner gem. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB unter Anordnung des Sofortvollzuges das Einvernehmen der Antragstellerin zu einer Bauvoranfrage der Beigeladenen [...]
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