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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 27.02.2003

10 WF 3965/02

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
AnwBl 2003, 592
MDR 2003, 895
OLGReport-Nürnberg 2003, 243

Die gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 BRAGO , § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache begründet, da der beschwerdeführende Rechtsanwalt eine Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO verdient hat. Zwar [...]
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