I. Die Beteiligten zu 1) bis 6) sowie Herr S, letzterer wohnhaft in U, USA, sind gemäß gemeinschaftlichem Erbschein des Amtsgerichts (Nachlaßgerichts) Bonn vom 30. August 2002 - 35 VI 469/02 E - zu je 1/7 Anteil Erben [...]
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