Die weitere Beschwerde ist in Folge ihrer Zulassung durch das Landgericht Köln in dem angefochtenen Beschluss gemäß den §§ 14 Abs. 3 S. 2, 31 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz KostO statthaft und auch im übrigen zulässig. In der [...]
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