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LAG Berlin - Entscheidung vom 19.08.2003

17 Ta 6063/03

Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Arbeitsgericht hat den Wert des Streitgegenstandes für die Kündigungsschutzklage gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu Recht in Höhe zweier Bruttomonatsverdienste festgesetzt, weil das [...]
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