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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.09.2003

15 Sa 49/03

Normen:
BGB § 622 Abs. 2 Nr. 4 § 626
ZPO § 233

Fundstellen:
AuA 2004, 57

Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug noch um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis statt der vom Arbeitsgericht als sozial gerechtfertigt erachteten ordentlichen Kündigung durch die fristlose Kündigung vom 28. März [...]
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