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BayObLG - Entscheidung vom 22.07.2003

5 St RR 167/03

Normen:
StGB § 47 § 242 § 248a

Am 12.7.2001 gegen 15.20 Uhr steckte die Angeklagte in den Verkaufsräumen der Firma S. in N. zwei Fläschchen Nagellack im Gesamtwert von 31,26 DM in ihr Kleid in der Absicht, diesen Nagellack ohne Bezahlung zu behalten [...]
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