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BVerwG - Entscheidung vom 06.03.2003

7 C 25.02

Der Beiladungsantrag ist nicht begründet. Im Revisionsverfahren sind nach § 142 Abs. 2 VwGO nur Beiladungen nach § 65 Abs. 2 VwGO zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche notwendige Beiladung erfüllt die [...]
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