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BVerwG - Entscheidung vom 30.01.2003

4 B 10.03

Die Beschwerden sind unzulässig. Sie erfüllen nicht die Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe. Die Beschwerde der Beklagten wendet sich mit der Grundsatzrüge [...]
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