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BVerfG - Entscheidung vom 23.09.2003

2 BvR 1358/03

Normen:
BVerfGG § 34 Abs. 2

Die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen, zudem in der Sache substanzlosen Verfassungsbeschwerde ist missbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG , wenn sie, wie im vorliegenden Fall, von jedem Einsichtigen [...]
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