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BAG - Entscheidung vom 06.03.2003

2 AZR 232/02

Normen:
BGB § 626
BAT-O § 54
GG Art. 12 Abs. 1
VBPOII-BS §§ 7 10 11
SächsBG §§ 43 45

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der am 21. Juli 1969 geborene, ledige und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger leistete seit dem 2. September 1999 seinen [...]
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