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BAG - Entscheidung vom 26.11.2003

4 ABR 54/02

Normen:
Manteltarifvertrag der Metallindustrie in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie in den Landkreisen Harburg und Stade (MTV Nordmetall, vom 18. Mai 1990/20. April 2000) § 1 Nr. 2.3
Gehaltsrahmentarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie desselben räumlichen Geltungsbereichs (GRTV Nordmetall, vom 27. Mai 1998) § 1 Nr. 2 Buchst. b
Gehaltstarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (GTV Nordmetall, vom 31. Mai 2002) § 1 lit. b
TVG § 1 (Auslegung)
BetrVG § 99

Fundstellen:
AuA 2004, 46
AuR 2004, 198
BAGE 109, 12
BAGReport 2004, 211
DB 2004, 763
NZA 2004, 1107

A. Die Arbeitgeberin erstrebt die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung eines Tarifangestellten zum Außertariflichen Angestellten (AT-Angestellten). Die Arbeitgeberin ist als Mitglied des [...]
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