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BAG - Entscheidung vom 21.01.2003

3 AZR 35/02

Normen:
BetrAVG § 1 (Zusatzversorgung)
TVG § 1 (Tarifverträge: Energieversorgung)
Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzrentenversorgung (TVV Energie vom 20. Juli 1990) § 2
Tarifvertrag über die Ablösung des Tarifvertrages über die betriebliche Zusatzrentenversorgung der Tarifgruppe Energie des AVEU (TV Ablösung vom 16. Oktober 1992) §§ 4 bis 7
Tarifvertrag über zusätzliches Altersübergangsgeld (TVA Energie vom 27. September 1990)
AO (54) §§ 3 4 7
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) §§ 2 5
AFG § 249e (i.d.F. vom 29. September 1990)
BGB §§ 133 157 242 (Gleichbehandlung)

Fundstellen:
NZA 2004, 1119

Die Parteien streiten darum, ob dem Kläger eine betriebliche Zusatzversorgung zusteht. Der am 26. April 1934 geborene Kläger war vom 1. September 1958 bis einschließlich 30. Juni 1991, zuletzt als Ingenieur für [...]
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