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ArbG Marburg - Entscheidung vom 04.11.2003

2 Ca 212/03

Normen:
HPVG § 74 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 HPVG
BAT § 15 Abs. 6 b
GewO § 106

Fundstellen:
AuR 2004, 316
DB 2004, 1563

Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Anweisung der Beklagten rechtsunwirksam sei, im Fall der Rufsbereitschaft spätestens innerhalb von 45 Minuten nach Benachrichtigung in der Klinik anwesend [...]
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