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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 04.01.2002

5 B 12/02

Normen:
GG Art. 5
GG Art. 8
VersG § 15 Abs. 1
StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 130 Abs. 3

Fundstellen:
DVBl 2002, 496
DÖV 2002, 531

Es spricht nach summarischer Prüfung alles dafür, dass die angegriffene Verbotsverfügung rechtmäßig ist. Von der Versammlung geht nach aktueller Sachlage eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und [...]
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