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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.02.2002

21 B 771/01

Normen:
LadschlG § 3 Abs. 1 Satz 2
BImSchG § 22 Abs. 1 BImSchG
TA Lärm

Fundstellen:
GewArch 2002, 344
UPR 2003, 231
ZUR 2002, 301

I. Die Antragstellerin betreibt in R. an der R. Straße eine Verkaufsstelle für Bäckerwaren, die an Werktagen ab 5.30 Uhr geöffnet ist. Das Grundstück liegt inmitten eines allgemeinen Wohngebiets. Wegen [...]
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