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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.09.2002

7 B 1716/02

Normen:
BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1
BauNVO § 9

Fundstellen:
ZfBR 2003, 171

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu Unrecht abgelehnt. Das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs [...]
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