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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.11.2002

12 A 5021/00

Normen:
VwVfG NRW § 49a
Haushaltsgesetz NRW 1994 § 8

Fundstellen:
DÖV 2003, 511

Die Beteiligten stritten über den Widerruf und die Rückforderung von Zuwendungen, die der Beklagte als überörtlicher Träger der Jugendhilfe dem Kläger aus Mitteln des Jugendplanes das Landes Nordrhein-Westfalen für das [...]
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