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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 17.04.2002

6 U 21/02

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
JurBüro 2002, 438
OLGReport-Oldenburg 2002, 173

I. Die Berufungsbegründungsfrist, deren Berechnung sich gemäß § 26 Nr. 5 Satz 1 EGZPO im vorliegenden Fall noch nach altem Recht richtete, endete am 20. März 2002, da die Berufungsschrift am 20. Februar 2002 beim [...]
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