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OLG Köln - Entscheidung vom 30.04.2002

9 U 145/01

Normen:
BGB § 638 § 634a (n.F.)

Fundstellen:
DRsp I(138)996b
NJW-RR 2002, 1238

Anmerkung von Rechtsanwalt Karl Friedrich Wiek, Köln: Für den Reparaturauftrag galt nach Art. 229 § 5 EGBGB noch § 638 BGB a.F., da er vor dem 1.1.2002 erteilt worden war. Da ein etwaiger Gewährleistungsanspruch am [...]
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