1. Den Streitwert für die Berufungsinstanz schätzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten freien Ermessens (§§ 3 ZPO , 12 GKG ) mit 100.000,- DM ein. a) Zum unbezifferten Zahlungsantrag hat der Kläger seine [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!