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OLG Rostock - Entscheidung vom 20.03.2001

1 W 137/97

Normen:
ZPO § 733 § 797 Abs. 3
BeurkG § 51 § 54
FGG § 27

Fundstellen:
OLGR-Rostock 2001, 485
OLGReport-Rostock 2001, 485

I. Die gemäß § 54 Abs. 2 BeurkG , § 27 FGG statthafte weitere Beschwerde ist zulässig und begründet, weil der Beschluß auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (§ 27 Abs. 1 FGG ). 1. Der Notar ist, schon aufgrund des [...]
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