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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.12.2001

23 W 389/01

Normen:
KV Nr. 1201, Nr. 1202

Fundstellen:
AGS 2002, 183

Die sofortige Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Die im Ausgangsrechtsstreit anfallenen Gerichtskosten sind vom Rechtspfleger zu Recht mit einer dreifachen Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1201 KV der Anlage 1 zu § [...]
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