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OLG Hamm - Entscheidung vom 26.04.2001

5 Ws 95/01

Normen:
StPO § 172

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. nicht Verletzter im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO ist. Nur dieser kann aber einen Antrag auf gerichtliche [...]
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