I. Die sofortige weitere Beschwerde des Gläubigers ist statthaft (§ 793 Abs. 2 ZPO ). Das Rechtsmittel ist fristgerecht erhoben (§ 577 ZPO ) und auch sonst zulässig, weil in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung des [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!