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BVerfG - Entscheidung vom 05.11.2001

2 BvR 1846/01

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
StPO § 206a

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unzulässig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können [...]
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