Ein Annahmegrund liegt nicht vor (§ 93a Abs. 2 BVerfGG ). Die Feststellung der besonderen Schuldschwere, die einer Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe entgegensteht (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!