1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung von Herrn Walter Lohse als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist unbegründet. Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG , die in das pflichtgemäße Ermessen [...]
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