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FG Köln - Entscheidung vom 28.11.2000

9 K 2480/94

Fundstellen:
EFG 2001, 767

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung auf Kosten des Zuwendenden führt und dass diese Leistung unentgeltlich erfolgt. Der Erwerb eines Gegenstandes, auf [...]
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