I. Am 1.3.20.00 ordnete das Amtsgericht gemäß § 70h Abs. 3 FGG i. V. m. § 1846 BGB die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bis längstens 12.4.2000 [...]
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