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BSG - Entscheidung vom 21.06.2000

B 5 RJ 24/00 B

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
SGG § 62, § 112 Abs. 1, § 128 Abs. 2, § 160 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2000, 3590

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist unzulässig. Die Beschwerdebegründung entspricht nicht der in § 160 Abs 2 Satz 3 SGG vorgeschriebenen Form. Die Revision kann nur aus den in § 160 Abs 2 Nrn 1 bis 3 SGG [...]
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