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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 10.11.1999

6 UF 100/99

Normen:
SorgeRÜbkAG § 8 Abs. 2
FGG § 22 § 22 Abs. 1 S. 1 § 13 a Abs. 1 S. 2
KostO § 131 Abs. 3 § 131 Abs. 2 § 30 Abs. 3 § 30 Abs. 2

Fundstellen:
FuR 2000, 432
OLGReport-Zweibrücken 2000, 257

I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Gemäß § 8 Abs. 2 SorgeRÜbkAG findet gegen eine im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 22 FGG statt (vgl. hierzu [...]
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