G. S. ist durch Beschluß des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 1. Oktober 1998 gemäß § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a als Nebenklägerin zugelassen worden. Das Amtsgericht hat diesen Beschluß am 31. Mai 1999 dahin ergänzt, [...]
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