Die zulässige sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO ; § 577 Abs. 2 ZPO ) hat insoweit Erfolg, als die Sache zur erneuten Entscheidung hinsichtlich des angefochtenen Teils an die [...]
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