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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 23.02.1998

6 W 450/98

Normen:
ZPO §§ 485 ff § 91

Fundstellen:
JurBüro 1998, 425
MDR 1998, 861
NJW-RR 1998, 1376
OLGReport-Nürnberg 1998, 178

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß vom 08.07.1997 ist zulässig und begründet. Nach Auffassung des Senats sind beim Ausgleich der Kosten erster [...]
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