Die Beschwerde ist gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG statthaft. Zwar hat das Amtsgericht den Streitwert nicht - wie in § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG vorgesehen - durch Beschluss, sondern im Tenor des Urteils festgesetzt. Dies [...]
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