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BayObLG - Entscheidung vom 30.04.1998

1Z BR 187/97

Normen:
BGB § 2359
FGG § 12
ZPO § 148

Fundstellen:
FamRZ 1999, 334
ZEV 2000, 406

I. Der 1939 verstorbene Erblasser war das Haupt eines fürstlichen Hauses. Das Stammgut dieses Hauses, das insbesondere aus umfangreichen Ländereien besteht und bis zur gesetzlichen Auflösung der Fideikommisse durch die [...]
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