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BayObLG - Entscheidung vom 28.04.1998

4Z BR 42/98

Normen:
BGB § 1908b Abs. 1, 3

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 247
FamRZ 1998, 1261

I. Die Betroffene steht wegen Schwachsinns unter Betreuung, deren Aufgabenkreis sich - mit Ausnahme einer Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation - auf die Besorgung aller Angelegenheiten erstreckt. [...]
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