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BGH - Entscheidung vom 23.04.1998

4 StR 132/98

Normen:
StPO § 302

Fundstellen:
NStZ 1998, 531

Der Generalbundesanwalt hat zur Begründung seines Antrags folgendes ausgeführt: 'Der Verteidiger des Angeklagten hat mit Eingang bei Gericht am 14. Januar 1998 unmißverständlich die Rücknahme der am 2. Oktober 1997 [...]
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