Der Antrag des Klägers ist nicht begründet. Nach § 124 Abs. 2 VwGO (i.d.F. des 6. VwGO -Änderungsgesetzes vom 1. November 1996, BGBl. I S. 1626) ist die Berufung nur zuzulassen, 1. wenn ernstliche Zweifel an der [...]
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