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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.03.1997

22 U 209/96

Normen:
BGB §§ 826 852

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1997, 270

Die zulässige Berufung bleibt bis auf einen Teil der Zinsen ohne Erfolg. A) Dem Kläger steht gegen den Beklagten zu 3) gemäß § 826 BGB ein Anspruch auf Zahlung des im Tenor angegebenen Betrages zu. Der Drittbeklagte [...]
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