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LAG München - Entscheidung vom 26.08.1997

8 Sa 81/97

Normen:
BGB § 611 Abs. 1
Lohntarifvertrag Nr. 17 für alle gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 7. Februar 1994 § 3
Lohntarifvertrag Nr. 18 für alle gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 6. Juni 1995 § 3
MTV Nr. 5 für alle arbeiterrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 6. Juni 1991 § 6
TVG § 1
Zusatzvereinbarung Nr. 21 für den Omnibuszubringerliniendienst vom 11. April 1994 §§ 2 3
Zusatzvereinbarung Nr. 22 für den Omnibuszubringerliniendienst vom 6. Juni 1995 §§ 2 3

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Vergütung der Zeiten, die er für den Fahrscheineinkauf aufgewendet hat sowie bestimmter Arbeitsunterbrechungszeiten. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1985 als [...]
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