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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 17.12.1997

2 Sa 648/97

Normen:
Anordnung des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen vom 22.01.1991 (GVBl. S. 65) § 2 Sätze 1 und 3
Bekanntmachung der obersten Landesbehörden vom 23.04.1991 betreffend die Übertragung der Vertretung des Freistaates Sachsen vor den ordentlichen Gerichten auf das Landesamt für Finanzen (GVBl. S. 66) § 1 Satz 1, § 3
Gemeinsame Bekanntmachung der obersten Landesbehörden über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Sachsen vor den Arbeitsgerichten vom 02.11.1993 (Amtsblatt 1994, S. 92) § 1
Verordnung der sächsischen Staatsregierung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren vom 08.04.1997 (GVBl. S. 358)
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1
BAT-O § 8 Abs. 1 Satz 1
Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen vom 16.06.1994 (GVBl. S. 1153) § 69 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 1 Satz 2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz vom 04.08.1994 (Justizministerialblatt S. 45) Abschnitt III.

Fundstellen:
AuA 1998, 182

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung und um einen Nachzahlungsanspruch. In dem Berufungsverfahren geht es auf den Hilfsantrag des Arbeitgebers nunmehr auch darum, ob das [...]
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